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Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich meinen Kirchenaustritt zurücknehmen möchte?

Um einen Kirchenaustritt zurückzunehmen bzw. den Antrag auf Wiederaufnahme in die katholische Kirche zu stellen, müssen Sie nicht unbedingt anhand von Unterlagen zunächst Ihren Austritt dokumentieren. Sollte Ihnen jedoch die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt vorliegen, können Sie diese zum Gespräch mit dem/der Mitarbeiter/in der katholischen Kirche mitbringen. Darüber hinaus sollten Sie jedoch wissen, in welcher Kirche Ihre Taufe stattfand, weil im Taufbuch dieser Pfarrei Ihr Kirchenaustritt vermerkt wurde und Ihre mögliche Wiederaufnahme dort ebenfalls dokumentiert werden soll. Die genaue Vorgehensweise sollten Sie mit dem/der Ansprechpartner/-in in Ihrer Region besprechen.

Kostet der Kirchenwiedereintritt etwas?

Nein. Anders als beim Kirchenaustritt, bei dem in einigen Bundesländern eine Verwaltungsgebühr beim Amtsgericht oder Standesamt bzw. im Stadtstaat Bremen einer kirchlichen Behörde, die für den Staat diese Aufgabe wahrnimmt, fällig wird, fallen bei einer Rückkehr keine Gebühren oder Honorare an.

 

 
     
 
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